Liebe Mitglieder der FRGO,
gemäß Satzung können Mitglieder über 18 Jahre eine Beitragsermäßigung beantragen, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Dies gilt sowohl für Mitglieder in der Beitragsklasse 02 („Aktive mit Ermäßigung“) als auch für Mitglieder in der Beitragsklasse 04 („Familie“). Hierzu ist es aber erforderlich, dass jedes Jahr eine entsprechende Schul- oder Ausbildungsbescheinigung unaufgefordert an die FRGO-Geschäftsstelle (Wiener Straße 125, 60599 Frankfurt am Main) gesendet wird. Für das Kalenderjahr 2016 ist diese Bescheinigungen bis Dienstag, 01. Dezember 2015 einzureichen.
Danke und freundliche Grüße
Mark Jacquemin
Vorstand Verwaltung