Ab dem 9. Mai 2020 ist gemäß der zehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 7. Mai 2020 der Hessischen Landesregierung der Freizeitsport wieder eingeschränkt erlaubt.
Damit ist auch bei unserer FRGO die Aufnahme eines eingeschränkten Ruderbetriebes ab sofort wieder möglich. Die konkreten Übergangs-Regeln zum Rudern und den Hygieneplan in der FRGO sowie die Ansprechpartner für das Training könnt Ihr dem beigefügten Dokument entnehmen. Die getroffenen Regelungen gelten ab dem 9. Mai 2020 bis auf Widerruf.
Freundliche & rudersportliche Grüße
für den Vorstand der Frankfurter Rudergesellschaft Oberrad
Dieter Baier Jörg Scheiner Dr. Hartmut Reiner Andreas Lazar