Mit den weiteren Lockerungen der „Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig ab 01. August 2020)“ in Hessen können auch die Regelungen für den Sportbetrieb in der FRGO angepasst werden, was zu einigen Erleichterungen bei uns führt.
cOVID-19-2020-08-25-eingeschraenkter-Ruderbetrieb-ohne-Kraftraumnutzung.pdf